Zum Inhalt springen
R. Beyer – Chiropraktik & Osteopathie

Kosten & Erstattung

Behandlungskosten in der Fachpraxis Beyer in Braunschweig

Die Fachpraxis Beyer ist eine Privatpraxis. Wir erläutern Ihnen die voraussichtlichen Kosten transparent – vor und während der Behandlung.

Roberto Beyer im Beratungsgespräch in der Fachpraxis Beyer in Braunschweig

Preise

Was eine Behandlung kostet

LeistungPreis
Erstbehandlung inkl. ausführlicher Anamnese und Untersuchungca. 80–95 €
Folgebehandlungca. 65–80 €
Behandlung von Säuglingen und Kindernca. 60–75 €

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungsdauer richtet sich nach Befund und Fragestellung.

Erstattung

Wer übernimmt welche Kosten?

Erkundigen Sie sich am besten direkt in unserer Praxis. Wir informieren Sie über die Kosten und die üblichen Möglichkeiten der Kostenerstattung.

Privat versichert

Private Krankenversicherungen erstatten Behandlungen durch Heilpraktiker je nach Tarif ganz oder teilweise. Grundlage der Rechnung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Beihilfeberechtigt

Beihilfestellen erkennen Heilpraktikerleistungen im Rahmen der jeweiligen Beihilfeverordnung anteilig an. Den Rest übernimmt in der Regel Ihre private Restkostenversicherung.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte mit einer Heilpraktiker- oder Naturheilkunde-Zusatzversicherung erhalten je nach Tarif einen Teil der Kosten erstattet.

Gesetzlich versichert

Chiropraktische und osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker sind für gesetzlich Versicherte in der Regel Selbstzahlerleistungen. Bestimmte Krankenkassen beteiligen sich jedoch anteilig – fragen Sie uns gerne in der Praxis, wir informieren Sie über die Möglichkeiten.

Die verbindliche Entscheidung über die Erstattung trifft Ihre Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle.

Häufige Fragen

Fragen zu Kosten und Abrechnung

Bekomme ich eine Rechnung für meine Versicherung?

Ja. Sie erhalten nach der Behandlung eine nachvollziehbare Rechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder Zusatzversicherung einreichen können.

Brauche ich für die Erstattung eine ärztliche Verordnung?

Für den Termin selbst benötigen Sie keine Überweisung. Manche Versicherungen und gesetzliche Krankenkassen verlangen für eine anteilige Erstattung von Osteopathie jedoch eine ärztliche Bescheinigung. Sprechen Sie uns gerne an – wir sagen Ihnen, welche Unterlagen üblicherweise benötigt werden.

Wie viele Behandlungen werden voraussichtlich nötig sein?

Das lässt sich ohne Untersuchung nicht seriös vorhersagen. Nach dem ersten Termin besprechen wir eine nachvollziehbare Empfehlung und überprüfen den Verlauf regelmäßig – so behalten Sie auch die Kosten im Blick.

Zum ersten Mal bei uns?

Lassen Sie uns Ihre Beschwerden gemeinsam einordnen.

Termine vereinbaren Sie am einfachsten telefonisch. Sie müssen sich vorab nicht für eine Methode entscheiden – wir wählen das Vorgehen nach Gespräch und Untersuchung.