Fachpraxis Beyer · Braunschweig
Chiropraktik für Schwangere, Babys und Kinder in Braunschweig
Schwangerschaft und frühe Lebensphasen erfordern eine besonders behutsame, altersgerechte Untersuchung und eine individuell angepasste, niedrige Dosierung.

Einordnung
Wie wir Schwangere, Babys und Kinder begleiten
Eltern in Braunschweig suchen oft nach Kinderchiropraktik oder Osteopathie für ihr Baby, werdende Mütter nach Unterstützung bei Rücken- und Beckenbeschwerden in der Schwangerschaft. In der Fachpraxis Beyer übernimmt diese Begleitung vor allem Wencke Sauerborn. Sie ist Chiropraktorin (Master of Chiropractic mit Auszeichnung) und Heilpraktikerin, hat sich in Chiropraktik für Schwangere, Säuglinge und Kinder weitergebildet und ist in der Webster-Technik zertifiziert.
Untersuchung und Behandlung werden an Alter, Entwicklung, Schwangerschaftswoche und Befund angepasst. Bei Säuglingen kommen ausschließlich besonders sanfte, niedrig dosierte Techniken infrage – Wirbelsäulenmanipulationen mit schnellen Impulsen wenden wir bei Säuglingen nicht an.
Nicht jede Unruhe, Asymmetrie oder Entwicklungsfrage ist ein Grund für Chiropraktik: Kinderärztliche, gynäkologische und hebammengeleitete Betreuung bleiben wichtig, und wir sagen offen, wenn zunächst eine andere Fachrichtung gefragt ist.
Beschwerden & Fragestellungen
Wann kann eine Untersuchung sinnvoll sein?
Die folgenden Beispiele zeigen typische Fragestellungen. Sie ersetzen keine Diagnose und sind kein Behandlungsversprechen.
Beschwerden in der Schwangerschaft
Rücken-, Becken-, ISG- oder Rippenbeschwerden werden mit angepasster Lagerung und besonders behutsamer Dosierung untersucht.
Nach der Geburt
Rücken-, Becken- und Nackenbeschwerden in der Zeit nach der Geburt, etwa durch Tragen, Stillen und veränderte Belastung im Alltag.
Kopfhaltung & Schädelasymmetrie
Eine deutliche Lieblingsseite oder Abflachung des Hinterkopfs – nach kinderärztlicher Beurteilung kann ergänzend die Beweglichkeit untersucht werden.
Unruhe, Schreien & Schlaf
Anhaltende Unruhe wird nicht vorschnell als Blockade gedeutet. Ernährung, Schlaf, Reizverarbeitung und mögliche Erkrankungen werden mitbedacht.
Stillen & Saugen
Bei Schwierigkeiten beim Stillen oder Saugen ist eine abgestimmte Beurteilung mit Hebamme, Stillberatung und Kinderarztpraxis wichtig.
Kinder & Jugendliche
Beweglichkeit, Haltung, Sportbelastung oder Beschwerden an Rücken und Gelenken – Techniken werden an Alter, Entwicklung und Befund angepasst.
Vorgehen
Behutsam, altersgerecht und gut erklärt.
Vor jeder Behandlung stehen ein ausführliches Gespräch und eine Untersuchung. Sie erfahren, was auffällig ist, welche Technik infrage kommt und wo die Grenzen liegen.
- Ausführliche Anamnese zu Schwangerschaft, Geburt, Entwicklung und Vorsorgeuntersuchungen
- Altersgerechte Untersuchung von Beweglichkeit, Haltung und muskulärer Spannung
- Besonders sanfte, niedrig dosierte Techniken bei Säuglingen und Kindern
- Angepasste Lagerung und Dosierung in der Schwangerschaft, ohne schnelle Impulse
- Abstimmung mit Kinderarztpraxis, Gynäkologie und Hebamme, wenn sinnvoll
Abgrenzung
Sanft heißt nicht beliebig.
Gerade bei Babys und in der Schwangerschaft ist Zurückhaltung ein Qualitätsmerkmal. Eine manuelle Untersuchung kann funktionelle Auffälligkeiten erfassen, ersetzt aber weder die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen noch die gynäkologische Betreuung oder die Begleitung durch eine Hebamme. Für die Behandlung von Koliken oder Stillproblemen durch Chiropraktik gibt es keinen gesicherten Wirksamkeitsnachweis.
Warnzeichen haben immer Vorrang: Bei Fieber, Trinkschwäche, Erbrechen, auffälliger Müdigkeit, mangelnder Gewichtszunahme, Verletzungen oder dem Verlust bereits erlernter Fähigkeiten gehört Ihr Kind sofort in kinderärztliche Hände. In der Schwangerschaft gilt das für Blutungen, Wehen, Fruchtwasserabgang, starke Kopfschmerzen, Sehstörungen oder plötzliche Schwellungen.
Ihr erster Termin
Erst verstehen. Dann entscheiden.
Der Termin folgt keinem starren Standardprogramm. Die vier Schritte schaffen eine nachvollziehbare Grundlage für jede Behandlungsentscheidung.
- 01
Anamnese
Wir besprechen Ihre Beschwerden, deren Verlauf, bisherige Diagnosen, Medikamente, Alltag und Ziele. Vorhandene Befunde und Bildgebung können dabei hilfreich sein.
- 02
Untersuchung
Je nach Situation prüfen wir Haltung, Beweglichkeit sowie chiropraktische, orthopädische und neurologische Funktionen. Entscheidend ist nicht nur der Schmerzort, sondern das Bewegungsmuster.
- 03
Einordnung
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung: Was ist auffällig, welche Behandlung erscheint sinnvoll und wann ist eine ärztliche oder weiterführende Abklärung wichtiger?
- 04
Behandlung
Wenn nichts dagegenspricht, kann die erste Behandlung direkt stattfinden. Technik und Impulsstärke werden individuell gewählt; Übungen und Alltagsempfehlungen können ergänzen.
Kosten & Erstattung
Privatpraxis mit transparenter Abrechnung.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Rechnung über die erbrachten Leistungen. Private Krankenversicherungen, Beihilfe und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen können Kosten abhängig vom individuellen Tarif erstatten. Bestimmte gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten. Erkundigen Sie sich am besten direkt in unserer Praxis – die verbindliche Entscheidung über die Erstattung trifft Ihre Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle.
Zu Kosten & ErstattungAusführlich beantwortet
Häufige Fragen zu Chiropraktik für Schwangere, Babys und Kinder.
Ab welchem Alter kann ein Baby chiropraktisch untersucht werden?
Eine behutsame, altersgerechte Untersuchung ist grundsätzlich bereits bei Säuglingen möglich. Vorher sollten die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen und akute Erkrankungen ausgeschlossen sein. Bei Säuglingen werden ausschließlich sehr sanfte, niedrig dosierte Techniken eingesetzt; Wirbelsäulenmanipulationen mit schnellen Impulsen werden bei Säuglingen nicht angewendet.
Ist Chiropraktik in der Schwangerschaft möglich?
Bei Rücken-, Becken- oder Rippenbeschwerden in der Schwangerschaft kann eine chiropraktische Untersuchung erwogen werden. Lagerung, Technik und Dosierung werden an Schwangerschaftswoche und Befund angepasst; schnelle Impulse sind nicht erforderlich. Dass sich durch Chiropraktik (etwa die Webster-Technik) die kindliche Geburtslage verändern lässt, ist wissenschaftlich nicht ausreichend belegt.
Hilft Chiropraktik bei einem Schreibaby oder bei Koliken?
Schreien, Blähungen und wechselnder Schlaf gehören in den ersten Lebensmonaten häufig zur normalen Entwicklung und haben viele mögliche Ursachen. Ein Wirksamkeitsnachweis für Chiropraktik bei Koliken liegt nicht vor, und eine manuelle Behandlung kann keine Heilung versprechen. Eine Untersuchung kann höchstens ergänzend prüfen, ob Beweglichkeit oder muskuläre Spannung auffällig sind. Trinkschwäche, Erbrechen, Fieber, auffällige Müdigkeit oder mangelnde Gewichtszunahme gehören sofort in kinderärztliche Hände.
Was ist mit KISS-Syndrom oder Schädelasymmetrie?
Eine deutliche Lieblingsseite oder eine Abflachung des Hinterkopfs sollte zunächst kinderärztlich beurteilt werden. Ergänzend kann untersucht werden, ob Beweglichkeit und muskuläre Spannung im Bereich von Kopf, Nacken und Rumpf auffällig sind. Der teils verwendete Begriff KISS-Syndrom ist keine einheitlich anerkannte Diagnose. Wir ordnen Befunde deshalb nüchtern ein.
Was sollte ich zum Termin mit meinem Baby mitbringen?
Bitte bringen Sie das gelbe Kinderuntersuchungsheft, vorhandene Arztberichte sowie Informationen zu Schwangerschaft und Geburt mit. Hilfreich sind außerdem eine Windel zum Wechseln, etwas zu trinken für Ihr Kind und eine Decke oder ein vertrautes Spielzeug. Planen Sie ausreichend Zeit ein, damit Pausen zum Stillen, Füttern oder Beruhigen ohne Zeitdruck möglich sind.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Kinderchiropraktik?
Die Fachpraxis Beyer ist eine Privatpraxis. Wir rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab; eine Erstbehandlung kostet ca. 80–95 €, eine Folgebehandlung ca. 65–80 €. Private Krankenversicherungen, Beihilfe und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen können Kosten abhängig vom individuellen Tarif erstatten, bestimmte gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich anteilig. Erkundigen Sie sich am besten direkt in unserer Praxis – wir informieren Sie über die Kosten und die üblichen Möglichkeiten der Kostenerstattung. Die verbindliche Entscheidung über die Erstattung trifft Ihre Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle.
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